in Verbindung mit einer Hausratversicherung
Die Glasbruchversicherung tritt für Schäden ein, die Ihnen dadurch entstehen, dass Gebäudeverglasungen bzw. Mobiliarverglasungen zu Bruch gehen.
Eine nicht geringe Zahl von Scheiben und Einrichtungsgegenständen, die täglich der Gefahr des Zerbrechens ausgesetzt sind. Und wer schon einmal eine Isolier-Glasscheibe ersetzen musste, weiß wie teuer so ein Glasbruch werden kann.
Mit unserer Glasbruchversicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasungen übernehmen wir die anfallenden Kosten für die Neubeschaffung des zerbrochenen Gegenstandes.
Versicherungsantragsunterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
Gerne stehen Ihnen unsere Distriktvorsteher*innen für eine Beratung zur Verfügung. Ihren Berater finden Sie
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