Wenn Glas zu Bruch geht

Armstedter St. Jürgens Gilde - Die gute Versicherung für Sie und Ihre Liebsten!

Glasbruchversicherung

in Verbindung mit einer Hausratversicherung

Die Glasbruchversicherung tritt für Schäden ein, die Ihnen dadurch entstehen, dass Gebäudeverglasungen bzw. Mobiliarverglasungen zu Bruch gehen.


  • Zu Gebäudeverglasungen zählen Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden usw.
  • Mobiliarverglasungen sind z.B. Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Tischen, Stand- oder Wandspiegeln, Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
  • Gegen einen Zusatzbeitrag versichern wir auch Ihr Ceran-Kochfeld und Ihren Wintergarten.


Eine nicht geringe Zahl von Scheiben und Einrichtungsgegenständen, die täglich der Gefahr des Zerbrechens ausgesetzt sind. Und wer schon einmal eine Isolier-Glasscheibe ersetzen musste, weiß wie teuer so ein Glasbruch werden kann.

Mit unserer Glasbruchversicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasungen übernehmen wir die anfallenden Kosten für die Neubeschaffung des zerbrochenen Gegenstandes.


Versicherungsantragsunterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.


  • Antrag Glasversicherung - AGLB 2008

  • Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008)

  • Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (PK AGIB 2008)


Gerne stehen Ihnen unsere Distriktvorsteher*innen für eine Beratung zur Verfügung. Ihren Berater finden Sie hier.

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